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Alles grün macht der Frühling – Welche umweltpolitischen Vorhaben der EU-Kommission auf den E-Commerce zukommen

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags zum EU-Lieferkettengesetzes bzw. der „Directive on corporate sustainability due diligence“ am 23. Februar 2022 werden am 30. März weitere Regulierungsvorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal erwartet.

Wohingegen das Lieferkettengesetz Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Gewährleistung sozial wie ökologisch nachhaltiger Produktionsbedingungen in all ihren Geschäftsbeziehungen verpflichtet, steht bei dem am 30. März erwarteten Gesetzespaket v.a. die Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt:  Die „Sustainable Products Initiative“ (SPI) hat zum Ziel, die Lebensdauer, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit von Produkten zu steigern. Hierfür soll die EU-Kommission ermächtigt werden, Ökodesign-Anforderungen in Form delegierter Rechtsakte für bestimmte Produktkategorien festzulegen. Über diese Produkteigenschaften soll ein dem Produkt verpflichtend beizufügender digitaler Produktpass Auskunft geben.  Auf diese Weise sollen Verbraucher immer genau die Informationen finden, die sie für eine informierte nachhaltige Kaufentscheidung benötigen. Dies ist auch Ziel der Initiative „Empowering consumers for the green and digital transition“, die ebenfalls Ende März erwartet wird. Ergänzt werden diese Informationsmaßnahmen für den Verbraucher voraussichtlich im Juli durch einen Gesetzesvorschlag, der gegen falsche grüne Werbeversprechen (Green Claims) vorgeht und darauf abzielt, dass Aussagen zu nachhaltigen Produkteigenschaften stets begründet und vergleichbar sein müssen. Darüber hinaus wird die SPI ähnlich dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz Transparenzverpflichtungen für die Vernichtung unverkaufter Verbrauchsgüter vorsehen. Die EU-Kommission soll hier ein Vernichtungsverbot aussprechen können, wobei Ausnahmen aus gesundheitlichen und Sicherheitsgründen und für KMU möglich sein sollen, ebenso für zu stark beschädigte Produkte oder wenn eine Spende oder Wiederaufbereitung abgelehnt wurde.

Außerdem werden noch produktgruppenspezifische Regulierungsvorschläge erwartet, wie beispielsweise die EU-Textilstrategie, die die Wiederverwertung von Textilien und den Einsatz einer Mindestquote von recyceltem Material beinhalten soll. Auch neue Designanforderungen und Verbraucherrechte für elektronische Produkte will die EU-Kommission vorschlagen, damit diese in Zukunft energieeffizienter und langlebiger sind, Verbraucher sie leicht reparieren und aufrüsten und die Geräte wiederverwertet und recycelt werden können.

Diese Initiativen werden durch das Recht auf Reparatur, das in Form eines Vorschlages zur “Sustainabel consumption of goods – promoting repair and reuse“ im dritten oder vierten Quartal 2022 erwartet wird, ergänzt. Demnach wird der Kunde das Recht bekommen, Produkte innerhalb ihrer Lebensdauer repariert und Ersatzteile, Updates etc. zur Verfügung gestellt zu bekommen, was den Verbrauch von Produkten reduzieren soll. Unklar ist, welche Rolle und Verpflichtungen den Händlern in diesem Zusammenhang zufallen wird.

Im Juli soll ebenfalls eine Überarbeitung der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie erfolgen. Diese zielt darauf ab, Verpackungsmüll zu reduzierten. In diesem Sinne könnte sie spezifische Vorgaben für das Volumen-Verhältnis des verpackten Produkts zur Verpackung beinhalten ebenso wie eine Überarbeitung der Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung, die derzeit in viele Mitgliedsstaaten individuell gehandhabt wird und so den grenzüberschreitenden Verkauf verkompliziert und gerade für kleinere KMU nahezu unmöglich macht. Auch für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe soll es dann spezifische Regeln geben.