Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel
Politische Forderungen für die laufende Legislaturperiode
E-Commerce ist der Wachstumsmotor in der Handelslandschaft. Der Handelsumsatz mit Waren und Gütern über Vertriebswege des Fernabsatzes (Internet, Katalog, TV) erreicht längst einen Anteil von deutlich über 10% am gesamten Einzelhandelsumsatz. Ein erhebliches weiteres Anwachsen wird erwartet. Die Branche der Interaktiven (d.h. der Online- und Versand-) Händler schafft und sichert darüber Wirtschaftswachstum und Beschäftigung für über 200.000 Menschen in Deutschland. Sie bewirkt Innovation und dient Verbraucherinteressen. Sie ist europäisch und international orientiert und steht für weltweiten Wettbewerb. Die Spezifika des Handels mit Waren und Gütern über den Vertriebsweg Internet, sowohl in rechtlicher, aber auch in prozessualer, logistischer und technologischer Hinsicht, haben die E-Commerce-Branche zu einem Pionier der Digitalisierung werden lassen. Um diese beispiellose Dynamik deutscher Unternehmen auch auf einem globalisierten Markt zu erhalten und dadurch Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern, bedarf es eines klaren politischen Bekenntnisses zum E-Commerce-Standort Deutschland. Stagnation und politische Fehlanreize müssen vermieden werden, wenn deutsche Unternehmen in einem überaus wettbewerbsintensiven, international ausgerichteten Markt weiterhin erfolgreich sein sollen.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) repräsentiert als die Interessenvertretung der Branche der in Deutschland aktiven Online- und Versandhändler Unternehmen aller Größen und aller an dieser Entwicklung beteiligten Handelsformen (Online, Multichannel, Katalog, TV-Shopping, Plattformhändler und -betreiber) mit mehr als 75% des Branchenumsatzes. Darüber hinaus sind dem Verband mehr als 130 Dienstleister aus dem Umfeld der E-Commerce-Branche angeschlossen. Bei Unterschieden im Detail verfolgt die Branche der Interaktiven Händler gemeinsam das zentrale Ziel, gegen eine Ungleichbehandlung der einzelnen Vertriebswege einzutreten. Echter und gerechter Wettbewerb kann nur dort entstehen, wo Fernabsatzgeschäfte nicht gegenüber allein stationären Vertriebsformen diskriminiert werden. Ausgehend von dieser Prämisse sind nachfolgend die wesentlichen politischen Handlungsfelder für das Jahr 2017 zusammengefasst.
I. RECHTSPOLITIK
Schwerpunkt | Verbraucherschutz
In der jüngeren Vergangenheit hat die Bundesregierung das bisher gültige Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ zunehmend in Frage gestellt. Das Verbraucherbild der Regierung ist „differenziert“ und sieht den Staat in der Pflicht, Verbrauchern, die sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, Schutz und Fürsorge zu bieten. Doch die staatliche Einflussnahme soll im Rahmen des sogenannten „Nudgings“ noch über den bloßen Schutz hinausgehen: Durch gezielte Anstöße der Politik soll der Verbraucher dazu animiert werden, sich „eigenständig“ für nachhaltigen, gesunden und umweltfreundlichen Konsum zu entscheiden. Eine solche vermeintlich gutgemeinte Steuerung des Verbraucherverhaltens nach politisch vorgegebenen Kriterien ist nicht wirklich im Interesse der Verbraucher. Mehr denn je kennen die Kunden im Onlinehandel heute individuell und auch als Gruppe ihre Rechte als Verbraucher und sind daran gewöhnt, dass der Kundenservice oft weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Gerade angesichts der enormen Auswahl im Internet treffen Verbraucher heute bei vielen Produkten erst nach einem Vergleich zahlreicher Anbieter eine informierte Entscheidung. Wenn diese sich nicht an den staatlich gewünschten Kriterien orientiert, ist dies Ausdruck der Eigenverantwortlichkeit des Kunden.
Strikt abzulehnen ist es jedoch, wenn flankierend zu der beschriebenen Aufwertung des sog. Vorsorgeprinzips über die Einführung des prozessualen Instruments der Sammelklage nachgedacht wird. Das deutsche System der Rechtsdurchsetzung würde hierdurch in seiner Komplexität und Vilegestaltigkeit der Angriffsszenarien (Individualklage, Verbandsklage, Sammelklage, verbraucher- und wettbewerbrechtliche Abmahnung, behördliche Aufsicht durch teilweise mehrere Behörden) einzigartig. In anderen Staaten existieren vergleichbare Instrumente nur punktuell undn nicht in vergleichbarer Weise kumulativ. Eine solche „repressive Drohkulisse“ hätte überaus negative Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft in unserem Land.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Abmahnunwesen
Das grundsätzlich sinnvolle Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist infolge gesetzlicher Fehlanreize zu einer Existenzbedrohung für einen Großteil kleiner und mittel-ständischer Handelsunternehmen geworden. Infolge stetig zunehmender formeller Anforderungen und Informationspflichten, die durch E-Commerce-Unternehmen zu beachten sind, wächst die Zahl der Händler, die von professionellen Abmahnvereinen und auf Abmahnungen „spezialisierten“ Rechtsanwälten durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen angegriffen werden, rasant. Der Nachweis eines solchen systematischen Missbrauchs ist regelmäßig nur schwer zu führen. Es ist dringend erforderlich, dass die deutsche E-Commerce-Branche durch eine Initiative des deutschen Gesetzgebers in diesem Bereich entlastet wird.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Datenschutz
Kundendaten sind ein überragend wichtiges Gut eines jeden Online- und Versandhändlers. Datensicherheit ist die Grundvoraussetzung für Vertrauen. Datenverarbeitung prägt entscheidend die Geschäftsmodelle des modernen Online- und Versandhandels. Dieser ist immer stärker europäisch, international und sogar global geprägt. So gilt: Kein einheitlicher Binnenmarkt ohne einheitliche Vorgaben zum Datenschutz. Fairer internationaler und globaler Wettbewerb braucht gemeinsame Spielregeln. Hier setzt das neue europäische Datenschutzrecht ein wichtiges Zeichen.
In unserer Informationsgesellschaft kann maximaler Datenschutz aber nicht durch eine größtmögliche Reduktion der Datennutzung erreicht werden. Die zugunsten der deutschen und europäischen E-Commerce-Wirtschaft in die Europäische Datenschutzgrundverordnung aufgenommenen Änderungen wie Weiterverarbeitungsbefugnisse und die Anerkennung von Marketingaktivitäten als schützenswertes Interesse erhalten der Branche die dringend erforderlichen Spielräume und damit Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. Jede weitere datenschutzrechtliche Regulierung muss diese wirtschaftliche Bedeutung von Daten im Blick behalten. Datenschutzrecht ist Abwägungsrecht. Dieser durch das Bundesverfassungsgericht formulierte Grundsatz muss für Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Daten verarbeitende Wirtschaft gleichermaßen Richtschnur sein.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Besonderheiten im B2B- Geschäftsverkehr
Das deutsche Recht besitzt ein sorgsam ausdifferenziertes System von Regelungen für den Geschäftsverkehr unter Kaufleuten und Gewerbetreibenden sowie Angehörigen Freier Berufe. Solche Regelungen, die auf die Professionalität der Parteien, ihre spezifischen Bedürfnisse und damit auf die Erleichterung des Geschäftsverkehrs zugeschnitten sind, finden sich ebenso in vielen weiteren Rechtsordnungen, dem europäischen und internationalem Recht. Zudem geben traditionell geübte bzw. genutzte und in der Ausbildung verankerte Verhaltensregeln sichere und klare Rahmenbedingungen und Selbstverpflichtung.
Handlungsfelder:
II ARBEIT UND AUSBILDUNG
Schwerpunkt | Arbeitspolitik
Online- und Versandhandelsunternehmen erwirtschaften hohe Umsätze auch außerhalb klassischer Arbeits- oder Ladenöffnungszeiten und bieten in ihren Service-Centern dabei selbstverständlich die gewünschte Beratung. Der Maßstab der Kundenerwartungen für Verfügbarkeit und Erreichbarkeit in unserer Branche ist „24/7“ - und das unabhängig von beispielsweise lediglich nationalen Feiertagen, die schon im Wettbewerb mit deutsch-sprachigen Nachbarländern oder deutschsprachigen Kundenservices aus dem weiteren Ausland den Wettbewerb verzerren.
Erfolgreich international agierende Unternehmen passen die Servicezeiten und die Steuerung ihrer Werbeaktivitäten dem Zielland an. Nachfrage entwickelt sich dabei kurzfristig und mit extremen Spitzen. Damit sind Normarbeitszeiten nicht mehr durchgängig für alle Arbeitnehmer zu definieren. Darüber hinaus ermöglichen und erfordern immer kurzläufigere und sprunghaftere Innovationszyklen Anpassungen von Geschäftsmodellen und korrespondierender Arbeitsorganisation. Die stark mittelständisch geprägte Branche des Distanzhandels kann in Deutschland dem Wettbewerbsdruck durch ihre Flexibilität standhalten und schafft und erhält damit sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Die Unternehmer bedienen sich dabei zum weit überwiegenden Teil der Instrumentarien von einzelvertraglichen oder Betriebsvereinbarungen, ohne dass dadurch Standards im Hinblick auf Löhne und Gehälter oder Rahmenbedingungen unterschritten würden. Diese Flexibilität darf nicht durch eine zu restriktive Handhabung des Arbeitszeitrechts, insbes. von § 13 Abs. 3 ArbZG, torpediert werden.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Ausbildung
Eine Vielzahl von Rahmenlehrplänen und Ausbildungsverordnungen entsprechen heute längst nicht mehr den veränderten Arbeitsprozessen und Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt. Obwohl E-Commerce-Prozesse die gesamte Wertschöpfungskette von Industrie und Fertigung bis zur Distribution an den Endverbraucher verändert, gibt es keine entsprechende kaufmännische Erstausbildung, keine einheitlich geregelte Fortbildung und keine differenzierte Qualifikation für E-Commerce im Hochschulstudium.
Der Fachkräftemangel ist heute schon eines der größten Hindernisse für traditionelle Unternehmen, um mit innovativen in- und ausländischen Wettbewerbern Schritt zu halten. Dieser Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung massiv verschärfen. Ohne eine entsprechend breite Basis an für E-Commerce qualifizierten Mitarbeitern werden viele Unternehmen abgehängt. Die Online- und Versandhändler haben über eine Initiative des bevh in Abstimmung mit dem Handelsverband Deutschland (hde) deshalb den neuen Ausbildungsberuf „E-Commerce-Kaufleute“ definiert und dafür im Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Bildung (KWB) die Unterstützung auch der Industrie, des Großhandels und der Tourismusbranche erreicht.
Handlungsfelder:
III. WETTBEWERB
Schwerpunkt | Vertriebswegspezifische Beschränkungen
Politische Entscheidungen sind weiterhin oftmals von einer künstlichen Aufspaltung der einzelnen Vertriebskanäle und -modelle geprägt. Der Lebenswirklichkeit im Handel im 21. Jahrhundert entspricht dies nicht. Handel sollte von den politischen Akteuren in der Form anerkannt werden, in der er nicht zuletzt auch durch Verbraucherinnen und Verbraucher wahr-genommen und gelebt wird.
Dem Anspruch an eine moderne Politik wird der Gesetzgeber auch an dieser Stelle erst dann gerecht, wenn Sachverhalte aus der Perspektive der betroffenen Gruppen betrachtet werden. Multi-, Cross- oder Omnichannel, im Kern die nahtlose Verzahnung sämtlicher Vertriebskanäle, sind keine exotischen Ausprägungen, sondern heute vielmehr Standard in der Handelslandschaft. Erst recht wird es aus der Kundenperspektive zunehmend belanglos, ob eine Ware im Onlineshop, auf einem Online-Marktplatz oder im stationären Ladengeschäft gekauft wird.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Vertikale Vertriebsbeschränkungen
Das Internet belebt den Wettbewerb im Handel. Die hohe Reichweite des Internet und das Potential zur Senkung von Distributionskosten verlagert diesen Wettbewerb zunehmend auch auf das Verhältnis Hersteller/Händler v.a. durch Direktvertriebsmodelle und selektive Vertriebsvereinbarungen. Wenngleich undifferenzierte und allein den Online-Handel erschwerende Marktzugangsbarrieren bereits heute grundsätzlich rechtswidrig sind, ist die Grenzziehung zwischen gleichwohl noch zulässigen Vertriebsmodellen und kartellrechtswidrigem Marktverhalten in der Praxis regelmäßig schwer und stark vom Einzelfall abhängig.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Brief- und Paketmarkt
Funktionierende Logistikinfrastrukturen gehören zu den essentiellen Rahmenbedingungen eines vitalen E-Commerce-Standortes. An den Bedürfnissen der Verbraucher orientierte, zugleich aber wirtschaftlich tragfähige Konzepte, können allein über offene, durch faire Preisbildung und Preistransparenz gekennzeichnete Systeme erreicht werden. Es bedarf intelligenter Rahmenbedingungen, die die zunehmende Marktintegration von E-Commerce und Zustelllogistik im Sinne eines Mehr an Wettbewerb voranbringen.
Die jedenfalls im europäischen Kontext vergleichsweise hohe Wettbewerbsintensität im nicht lizenzpflichtigen Segment der Kurier-, Express- und Paketsendungen muss in Deutschland gefestigt und weiter ausgebaut werden. Auch nur mittelbar wettbewerbsschädliche Maßnahmen des Gesetzgebers müssen in Zukunft dringend unterbleiben. Auf internationaler Ebene müssen Wettbewerbsnachteile infolge einer unverhältnismäßigen Übervorteilung ausländischer Logistikanbieter umgehend beseitigt werden.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Sicherheit und Konformität bei Importen aus Drittstaaten
E-Commerce-Unternehmen zählen zu den Pionieren der Internationalisierung. Dass Internationalisierung keine Einbahnstraße ist, ist grundsätzlich begrüßenswert und befördert den Wettbewerb auch hierzulande. Unlauter wird der Wettbewerb jedoch dort, wo unseriöse Anbieter, die Waren aus Drittstaaten nach Deutschland und Europa direkt importieren und hier direkt vertreiben, geltendes Recht missachten oder unter Ausnutzung vorhandener Infrastruktur wettbewerbswidrig handeln. Zu beklagen sind hierbei neben der Missachtung von Lizensierungspflichten im Verpackungs-, Batterie- und Elektrogerätesegment vor allem der Vertrieb von den einschlägigen Sicherheitsgesetzen nicht entsprechenden Produkten.
Handlungsfelder:
IV. INFRASTRUKTUR
Schwerpunkt | Raum- und Städteplanung
Zunehmende Urbanisierung und die demographische Entwicklung führen zu einer Veränderung der Lebensräume. Um auch in aktuell und zukünftig „strukturschwachen“ Regionen die Versorgung sicherzustellen, kommt dem Interaktiven Handel eine Schlüsselstellung zu. Dafür ist es notwendig, bei Raumordnung, Planung und Restrukturierung von Flächen auf die notwendige Infrastruktur des Online- und Versandhandels Rücksicht zu nehmen.
Ebenso wichtig ist der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Dem Mythos, dass der E-Commerce zur Verödung der Innenstädte führt, muss faktenbasiert entgegengetreten werden. Gerade das „Standbein" oder die „Regalverlängerung ins Internet“ bei Zusammenwachsen der Verkaufskanäle bietet besonders kleinen und mittelständischen Händlern neue Bestands- und Entwicklungsperspektiven. Damit rücken die logistischen Herausforderungen bei einem stark steigenden Lieferumfang auch in den Fokus der Stadtentwicklungs-politik.
Wachsender Lieferverkehr im Wohngebiet stellt nicht nur die Anwohner und Lieferanten, sondern auch die Stadtplaner vor Herausforderungen. Das Parken in zweiter und dritter Reihe und die Reifenspuren im Vorgarten sind vermeidbar. Es kostet wenig und reduziert die Probleme, wenn an Stelle unsinniger Ablösebeträge in noch mehr Stadtgebieten Lieferparkplätze sowie Be- und Entladezonen vorgehalten werden. Weniger Parkplatzsuchverkehr reduziert die Lärm- und Abgasemissionen. Hinzu kommt die Suche nach ökonomisch und ökologisch sinnvollen Standorten der Verteil- und Servicezentren.
Das muss nicht immer das Gewerbegebiet am Stadtrand sein. Auch gut erreichbare und Innenstadtlagen sind bei angemessener Größe denkbar. Die physische Nähe zum Kunden kann auch beim Versandhandel zum Wettbewerbsvorteil ausgebaut und als belebendes Element im urbanen Raum gesehen werden.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Breitbandausbau
Das Internet ist eine zentrale Wettschöpfungsstruktur des Handels. Schnelle, hochleistungsfähige Netze sind hierfür die Grundvoraussetzung. Sie ermöglichen neue, innovative Handelsstrukturen und eröffnen dem Verbraucher über die Einbindung medialer Inhalte ein interaktives Einkaufserlebnis. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Internet ist für die Funktionsfähigkeit des E-Commerce und seine Anbietervielfalt daher von vitaler Bedeutung.
Nicht zuletzt wegen der Kompensationsfunktion des Distanzhandels, gerade bei rückständigen Infrastrukturen im ländlichen Raum, muss einer drohenden digitalen Spaltung im Sinne des Verbrauchers vorgebeugt werden. Vectoring ist keine Alternative zu einem Netzausbau in Glasfasertechnologie, da Vectoring immer nur von einem Provider an seinem Verteiler eingesetzt werden kann. Es ist zwar festgelegt, dass jeder Provider für seinen Kunden einen Zugang über das Netz der Telekom erhalten kann, um somit sein Angebot unterbreiten zu können. Der Zugriff und die Kontrolle des angeschlossenen Kupferkabels müssen aber technisch bedingt allein bei einem Unternehmen liegen, damit elektromagnetische Störungen erfolgreich herausgefiltert werden können. Dies widerspricht dem Grundsatz des freien Netzzugangs.
Handlungsfelder:
V. STEUERN UND FINANZEN
Schwerpunkt | Steuer- und Zollrecht
Steuerschlupflöcher führen zu Wettbewerbsverzerrung und sind zu schließen. Bei Warenimporten aus Drittstaaten kommt es derzeit zu systematischem Umsatzsteuerbetrug. Durch nicht abgeführte Umsatzsteuer entgehen dem Staat Milliardenbeträge. Zudem kommt es zu Wettbewerbsverzerrung, denn allein durch das Nicht-Ausweisen der gesetzlichen Umsatzsteuer von regelmäßig 19% entsteht ein realer Preisvorteil in nahezu vergleichbarer Höhe gegenüber solchen Anbietern, die ihre Umsätze ordnungsgemäß versteuern. Durch falsche Wertdeklaration oder unzutreffende Erklärung als „Geschenksendung“ wird zudem systematisch die Verzollung umgangen.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Payment
E-Commerce-Unternehmen können nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn die Erwartungs-haltung des Kunden erkannt und erfüllt wird. Zu den ganz grundsätzlichen Anforderungen zählen hierbei neben Sortimentsfragen, Shopgestaltung und allgemeiner Usability ein möglichst breites Angebot an Bezahlverfahren. Diese Bezahlverfahren müssen sicher und einfach bedienbar sein und sollten darüber hinaus in vielen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein, um dem Verbraucher auch das grenzüberschreitende Einkaufen ermöglichen zu können.
Eine Konzentration auf ausgewählte Verfahren muss aus Gründen des Wettbewerbs und zur Vermeidung von Abhängigkeiten vermieden werden. Mögliche Regulierungen müssen vor allem auch die Bedürfnisse des Verbrauchers im Blick behalten.
Handlungsfelder:
VI. NACHHALTIGKEIT
Schwerpunkt | Nachhaltigkeit im Handel ( allgemein)
Der Handel ist Spiegel der Gesellschaft und ein wichtiger Treiber für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Möglichkeiten. Das gilt auch für das Thema Nachhaltigkeit. Da der Handel im Alltag allgegenwärtig ist, kann er über die Art der Produkte und die Art des Verkaufens einen großen Teil zur Entwicklung einer nachhaltigen Gesellschaft beitragen. Dies reicht von Themen der Arbeitsbedingungen in der globalisierten Produktionskette bis zu der Integration des Themas Umwelt in den Konsum.
Nachhaltigkeit ist in ganz besonderem Ausmaß bereits in der DNA des Online- und Versandhandels verankert. CO2-neutrale Lieferketten, nachhaltige Produktionsbedingungen und globale soziale Verantwortung sind bereits heute weit verbreiteter Branchenstandard. Der Interaktive Handel setzt dabei auf Dialog, Information, Selbstbestimmung und Akzeptanz statt staatlicher Bevormundung. Über die besonderen technischen Möglichkeiten des E-Commerce – nicht zuletzt im Hinblick auf Vergleichbarkeit Transparenz und Kundenorientierung – sowie die Steigerung der Verfügbarkeit des Waren-angebotes nimmt der Interaktive Handel hier eine Vorreiterstellung ein.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Kreislaufwirtschaft
E-Commerce-Unternehmen sind keine Entsorgungsfachbetriebe. Dennoch wird die in weiten Teilen vorbildhafte Rücknahmeinfrastruktur in Deutschland durch den Gesetzgeber wieder und wieder ohne Not in kommunale Entsorgung und Handelsrücknahme aufgespalten und dadurch erheblich verkompliziert. Die abfallwirtschaftliche Relevanz neuer Regelungen, etwa im Bereich der Rücknahme von Verpackung und Elektro-Altgeräten, steht regelmäßig zu der darüber erreichten Belastung des Handels vollständig außer Verhältnis. Der Handel nimmt seine umweltpolitische Verantwortung überaus ernst. Die durch den Bund in vielen Bereichen betriebene Symbolpolitik ist jedoch unnötig und schädigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Kontext.
Handlungsfelder:
VII. EUROPA
Schwerpunkt | Europäische Rechtsetzung (allgemein)
Der Interaktive Handel ist wesentlich durch seinen auch grenzüberschreitenden Charakter gekennzeichnet. Die Harmonisierung von Rechtsetzung auf europäischer Ebene ist deshalb grundsätzlich richtig. Eine Vereinheitlichung gesetzlicher Rahmenbedingungen darf allerdings einerseits nicht zu einer Nivellierung auf einem nicht mehr vertretbaren Niveau führen. In Europa ansässige Unternehmen werden nur dann weiterhin erfolgreich sein, wenn bereits bei der Weichenstellung auf europäischer Ebene die Erhaltung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen im internationalen Kontext und nicht nur im innereuropäischen Vergleich als zentrales Anliegen verstanden wird. Andererseits ist zur Gewährleistung eines echten „level playing field“ innerhalb Europas gesetzlichen Vorgaben zur Übererfüllung europäischer Vorgaben in nationalem Recht vorzubeugen.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | EU-Gewährleistungsrecht
Schwerpunkt | EU-Steuerrecht
Unterschiede im Steuerrecht der EU-Mitgliedsstaaten haben direkte Auswirkungen auf den Wettbewerb. Die Möglichkeit des Ausnutzens steuerrechtlich vorteilhafter Rechtsordnungen innerhalb Europas läuft einem freien qualitativ hochwertigen Wettbewerb zuwider und muss im Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes beendet werden. Der E-Commerce mit Waren unterliegt im Rahmen der sog. „Versandhandelsregel“ ab einer bestimmten Umsatzhöhe nicht der Umsatzsteuer im Ursprungsland sondern der im Bestimmungsland. Unternehmen müssen sich in solchen Fällen kostenintensiv und mit hohem bürokratischem Aufwand auch im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Zulässigkeit individuell oder regional fokussierter Angebote
Europa ist noch kein einheitlicher Rechtsraum. Auch Unterschiede in der Infrastruktur bestehen fort. Dies ist bedauerlich, kann aber nicht ignoriert werden. Wenn der europäische Gesetzgeber eine gesetzgeberische Initiative vorantreibt, die Anbietern von Waren und Dienstleistungen eine Verkaufs- oder Lieferverpflichtung an Kunden aus jedem EU-Mitgliedsstaat aufzuerlegt, ist dies ersichtlich fernab jedweder Verhältnismäßigkeit und lässt die eigentlichen Hürden, wie Unterschiede in der Infrastruktur, Besteuerung, der lokalen Wettbewerbssituation, den regionalen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie kulturellen und Sprachunterschieden für den grenzüberschreitenden Handel vollständig außer Acht. Was unter dem Begriff „Geoblocking“ als vermeintlicher Kampf gegen Diskriminierung und Lieferbeschränkungen proklamiert wird, ist in Wahrheit eine nie dagewesene Kampfansage an die Vertragsabschlussfreiheit von Online- und Versandhändlern. Sie greift ohne Not unangemessen in den von Angebot und Nachfrage bestimmten Markt sowie die kaufmännische Domäne der Preisbildung ein und führt zu einer Preisbindung.
Handlungsfelder:
Schwerpunkt | Barrierefreiheit
Gerade für Menschen mit Behinderungen kann der Zugang zum Internet und zu Angeboten im E-Commerce ein selbstbestimmtes Leben erleichtern und die Lebensqualität durch vermehrte Teilhabe am öffentlichen Leben verbessern. In den EU-Mitgliedstaaten beruhen die nationalen Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet auf der gemeinsamen Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die jedoch national sehr unterschiedlich umgesetzt wurden. Eine Harmonisierung durch eine europäische Regelung ist zu begrüßen, da sie innerhalb des Binnenmarkts ein „level playing field“ schafft. Sie muss jedoch mit Augenmaß vorgenommen werden.
Handlungsfelder:
Ihre Ansprechpartnerin
Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel
Ihre Ansprechpartnerin
Daniela Bleimaier
Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales
Arbeitskreise: Netzwerk Nachhaltigkeit, Logistik, Personal