Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel
Durch unsere Kooperation mit erfahrenen Konfliktexpertinnen und Konfliktexperten und Mediatorinnen und Mediatoren bieten wir Anbietern von Online-Plattformen und deren gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, Streitigkeiten zufriedenstellend beizulegen, ohne ein Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen, das langwierig und kostspielig sein kann.
Dadurch unterstützen wir Plattformbetreiber und Plattformhändler bei der Umsetzung der neuen EU P2B-Verordnung und darüber hinaus.
Alle unsere Mediatorinnen und Mediatoren kommen aus einem wirtschaftlichen Umfeld, haben umfangreiche Erfahrung mit Konflikten zwischen Unternehmen und sind gemäß den Vorgaben des Mediationsgesetzes zertifiziert.
Der bevh nimmt weder Einfluss auf die Mediation noch wird er über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Die Mediationsordnung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur P2B-Verordnung finden Sie hier:
Ablauf der Mediation
Die Mediation wird durch Einreichung eines schriftlichen Antrags eingeleitet. Der Mediationsantrag kann per Email an bevh(at)ponschab-partner.com oder online direkt durch Ausfüllen des hier verlinkten Formulars eingereicht werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Sofern sich die Parteien noch nicht auf die Durchführung einer Mediation verständigt haben, klärt der Mediator mit allen Parteien, ob Einverständnis mit der Durchführung einer Mediation besteht.
Die Mediatoren melden sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
In vielen Fällen kann die Mediation einfach per Online-Tool oder Telefon durchgeführt und so innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes ein Ergebnis erzielt werden.
Wenn Sie vorab Fragen haben, wenden Sie sich gerne an folgende Ansprechpartner vom bevh oder Ponschab+Partner
Kosten der Mediation
In der Regel vereinbart Ponschab + Partner eine Pauschalgebühr für die Mediation. Diese ist abhängig vom erwarteten Aufwand und, falls es sich um eine Auseinandersetzung über eine Geldforderung handelt, vom Wert. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Bei sehr komplexen und umfangreichen Konflikten kann eine Vergütung nach Stundenaufwand vereinbart werden.
Die Kosten werden – sofern nichts anderes vereinbart wird – zwischen den Konfliktparteien zur Hälfte geteilt.
Für seine Tätigkeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mediation erhält der Mediator ein Honorar gemäß folgender Tabelle.
Unsere Mediatoren
Alexander Beermann
Schwerpunkte:
Dr. Edelbert Dold
Schwerpunkte:
Hans-Dieter Hardt
Schwerpunkte:
Gerhard Kadner
Schwerpunkte:
Oliver Knura
Schwerpunkte:
Hans-Gerd Krause
Schwerpunkte:
Dr. Reiner Ponschab
Schwerpunkte:
Thomas Schaber
Schwerpunkte:
Dr. Jan Teerling
Schwerpunkte:
Tanja Hildebrand
Schwerpunkte:
Michael Bräuning
Schwerpunkte:
Webinar: Streitbeilegung und Mediaton im Rahmen der neuen P2B-Verordnung
Seit dem 12. Juli 2020 gilt in jedem EU-Mitgliedsstaat die EU-Verordnung 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung). Insbesondere in den Bereichen Beschwerdemanagement und außergerichtliche Streitbeilegung gibt es dadurch wichtige Neuerungen für Online-Plattformen und Händler.
Erfahren Sie in diesem Webinar, was die neue P2B-Verordnung für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet, wie außergerichtliche Streitbeilegung funktioniert und wie der bevh Sie dabei unterstützt.
Referenten
Eva Behling, bevh, Syndikusrechtsanwältin
Oliver Knura, Ponschab + Partner - Kanzlei für Mediation und Konfliktlösung
Hans-Gerd Krause, Ponschab + Partner - Kanzlei für Mediation und Konfliktlösung
Ihre Ansprechpartnerin
Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel