Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel
Echter, fairer Wettbewerb kann nur dort gelingen, wo für alle Akteure Spielregeln gelten. Ein Level Playing Field muss dabei sowohl im europäischen Kontext als auch zwischen den unterschiedlichen Vertriebswegen gewährleistet werden. Auch mittelbare Diskriminierungen herauszuarbeiten, ist dabei wesentliche Aufgabe politischer Interessenvertretung.
Bekämpfung von Abmahnmissbrauch
Das grundsätzlich sinnvolle Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird in der Hand unseriöser „Abmahnvereine“ für viele Onlinehändler zunehmend zu einer kaum mehr verkraftbaren Belastung. Wegen kleinster formaler Abweichungen bei der rechtlichen Gestaltung von Internetseiten werden Onlinehändler von professionellen Abmahnvereinen und auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen angegriffen. Der Nachweis, dass - selbst massenhaft versandte - derartige Abmahnungen missbräuchlich sind, ist nach der aktuellen Rechtsprechung nur schwer zu erbringen. Dies bewirkt nicht nur eine immense finanzielle Belastung des Onlinehandels, sondern auch eine starke personelle Auslastung der deutschen Gerichte und schadet damit der Gesellschaft insgesamt.
Ausgehend von einem im Jahr 2015 vorgestellten Forderungspapier des bevh hat im Jahr 2017 ein breites Bündnis aus Verbänden aus den Bereichen Handel, Mittelstand und Internetwirtschaft ein gemeinsames Positionspapier gegen Abmahnmissbrauch erarbeitet und im Juni 2017 der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nachfolgend finden Sie:
Gemeinsames Forderungspapier zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
GWB-Digitalisierungsgesetz
Das Internet, einschließlich digitaler Plattformen, bietet eine niedrigschwellige Infrastruktur für den Markteinstieg insbesondere von KMU auch in den grenzüberschreitenden Handel und belebt so den Wettbewerb. Darüber hinaus ermöglichen Plattformen KMU eine größere Reichweite sowie einen Zugang zu den neuesten Innovationen, um uihren Kunden den Service zu bieten, den diese erwarten. Dies ermöglicht es KMU mit großen Konzernen zu konkurrieren. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Regulierungen mit Augenmaß vorzunehmen und nicht über den notwendigen Rahmen hinauszugehen.
Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung
Mit dem Update der Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO, engl. Vertical Block Exemption Regulation/VBER) will die EU Marktveränderungen Rechnung tragen. Ein großer Teil der Änderungen steht mit dem E-Commerce in Verbindung. In seiner Position geht der bevh insbesondere auf die geplanten Regelungen ein, die ausschließlich den E-Commerce betreffen und die größte Auswirkung auf die Branche haben werden.
Position on the revision of the VBER and vertical guidelines
Position on information exchange
Influencer Marketing
Laut einer Studie von statista aus dem Jahr 2016 haben bei den 14 bis 19-jährigen 50 Prozent der Befragten und bei den 20 bis 29-jährigen 33 Prozent der Befragten in den letzten 12 Monaten ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, weil Blogger oder YouTuber oder andere prominente Personen dafür geworben haben. Im Jahr 2018 gaben 59 Prozent der Unternehmer in einer Befragung des BVDW an, dass sie Influencer-Marketing verwenden.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung und der aktuell herrschenden Rechtsunsicherheit aufgrund diverser, uneinheitlicher Gerichtsurteile (insb. KG Berlin, OLG Karlsruhe und OLG München) war es eine Frage der Zeit, dass sich das BMJV mit der Frage der Reglementierung dieses Geschäftsmodells auseinandersetzt.
Im Nachgang zu einem Dialog im BMJV haben wir folgende Stellungnahme verfasst:
Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (VerSanG)
Das Bild von Unternehmen ist durch die Medienberichterstattung einzelner „schwarzer Schafe“ erheblich in Schieflage geraten. Durch das Gesetz „Integrität in der Wirtschaft“ (VerSanG) sollen „Verbandstaten“ bestraft werden, wobei nach wie vor unklar bleibt, worin genau das vorwerfbare Verhalten liegt. Dabei soll das Verhalten Dritter, nämlich von jeder Art von Leitungspersonen (auf verschiedenen Ebenen), verschuldensunabhängig zugerechnet werden können. Gegen diesen Entwurf sprechen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Ihre Ansprechpartnerin
Eva Behling
Leiterin Recht & Compliance
Arbeitskreise: Young Leadership, Rechtsausschuss
Fachgemeinschaft: FORUM Lebensmittel