Netzneutralität
Das Internet ist kein Ort für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Das überbordende Besitzstandsdenken großer Internetprovider öffnet Einfallstore für Diskriminierungen und wird im Ergebnis die kleinen und mittleren Anbieter von Telemedien gegenüber international agierenden Konzernen benachteiligen.
Der Grundsatz der Netzneutralität muss im Informationszeitalter endlich verbindlich in europäischem Recht verankert werden. Provider müssen auch in Zukunft an qualitative und quantitative Mindeststandards gebunden bleiben. Besondere Dienste („managed“ bzw. „specialised“) dürfen nur dann privilegiert behandelt werden, wenn andere Dienste hierdurch nicht beeinträchtigt werden.