Der Brexit ist Realität – seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Für den Online-Handel ergeben sich daraus zahlreiche neue Herausforderungen.
Seit 1. Januar 2021 werden alle Sendungen nach Großbritannien als Importe behandelt. Online-Händler sind mit veränderten Anforderungen in Bezug auf Umsatzsteuer und Zollabfertigung konfrontiert.
- Was hat es mit der Wertgrenze von 135 Pfund auf sich?
- Welchen Unterschied macht es, ob direkt an den Kunden versandt wird oder ob ein Online-Market-Place dazwischen geschaltet ist?
- Wer übernimmt die Zollanmeldung?
- Welche datenschutzrechlichen Aspekte müssen beachtet werden?
Über diese und weitere Neuerungen informieren wir Sie.
Referent*innen:
Alien Mulyk, Referentin Public Affairs Europa & International, Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Alexander Altmann, British Chamber of Commerce in Germany und Partner bei Blick Rothenberg
Nadine Bauer, Managerin Ausländisches Wirtschaftsrecht, GTAI Bonn
Moderation:
Stefanie Eich, Deputy Director Zoll, GTAI Bonn
Anmeldung
Die Teilnahme an diesem Webinar ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich.