Umsetzung rechtlicher Vorgaben:

ONE-STOP-SHOP - Ein Erster Erfahrungsbericht

Am 01.07.2021 ist die größte Umsatzsteuerreform für den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Kraft getreten: Wegfall der nationalen Lieferschwellen für den Versandhandel, Einführung einer europaweiten Lieferschwelle und Meldung grenzüberschreitender Fernverkäufe über das One-Stop-Shop-Verfahren.

Zum 31.10.2021 ist nun die erste OSS-Meldung von den Onlinehändlern abzugeben.
Das Webinar gibt Hinweise zu den gesetzlichen Neuerungen und geht im Detail darauf ein, welche Besonderheiten bei der Abgabe der OSS-Meldung zu beachten sind: Welche Umsätze gehören in die Voranmeldung und welche in die OSS-Meldung? Gibt es Besonderheiten bei Amazon-Pan-EU zu beachten? Gibt es weitere Sonderfälle?

Inhalt:
• Anwendungsbereich OSS (insb. der innergemeinschaftliche Fernverkauf)
• Registrierung für das OSS-Verfahren
• Meldepflichten im Rahmen des OSS-Verfahrens
• Besonderheiten im Rahmen der OSS-Meldung (z.B. Retouren, Ist-Besteuerung, Umrechnungskurse)
• Verfahrensrechtliche Besonderheiten
• Auswirkungen auf die Buchhaltung / Aufzeichnungspflichten
• Umstellung der Meldeprozesse

Referenten: Dr. Roger Gothmann und Robert Hammerl