Sonderkonditionen

Der bevh schließt mit wichtigen Partnern der Branche Vereinbarungen, die seinen Mitgliedern besondere Leistungen oder exklusive Preisvorteile ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die wichtigen vertrauensbildenden Gütesiegel.

bevh/EHI Gütesiegel "Geprüfter Onlineshop"

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) vergibt in Kooperation mit dem EHI Retail Institute in Köln das Gütesiegel "bevh/EHI Geprüfter Online-Shop". Der Erwerb des Gütesiegels setzt eine Mitgliedschaft im bevh sowie eine  erfolgreiche Prüfung und entsprechende Zertifizierung durch das EHI voraus. Die Auszeichnung garantiert, dass der geprüfte Shop festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt wurden. Ein für den Verbraucher kostenfreies Beschwerdemanagement durch den bevh steht bereit, sollte die Kommunikation des Kunden mit dem betroffenen Unternehmen nicht zufriedenstellend verlaufen.

Wenn Sie ein bevh-Mitgliedsunternehmen besuchen und auf das bevh/EHI-Gütesiegel klicken, wird Ihnen das Prüfzertifikat des Shops angezeigt. 

Das bevh/EHI-Gütesiegel wurde in die  Liste der empfohlenen Gütesiegel der Initiative D21 aufgenommen. Bestätigt wird damit, dass die Zertifizierungsanforderungen des Gütesiegels den von der Initiative D21 in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände entwickelten Qualitätskriterien für Online-Angebote voll entsprechen.

bevh-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen auf die Zertifizierungsgebühr beim EHI-Gütesiegel

Als bevh-Mitglied erhalten Sie im ersten Jahr 50% Rabatt auf die Zertifizierungsgebühr beim EHI-Siegel und ab dem zweiten Jahr dauerhaft 30%. Die Gebühr richtes sich nach dem Jahresbrutto-Umsatz Ihres Shops. Diese Umsatzklassen sowie weitere Informationen werden in der zugehörigen Broschüre dargestellt.

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse an dem exklusiven bevh/EHI-Siegel wecken konnten.

Europäisches Gütesiegel - E-Commerce Europe Trustmark

Mehr als 10.000 Onlineshops in Europa tragen das Ecommerce Europe-Trustmark. Das europäische Gütesiegel erleichtert das vertrauensvolle Einkaufen über Ländergrenzen hinweg. Alle Shops sind durch ihre nationalen E-Commerce-Organisationen zertifiziert: das gemeinsame europäische Siegel signalisiert den Konsumentinnen und Konsumenten, dass ihre Rechte auf europäischem Niveau geschützt werden.

bevh-Mitglieder, die das EHI-Gütesiegel tragen (Sonderkonditionen siehe oben), können das europäische Gütesiegel ohne zusätzliche Kosten führen.

Trusted Shops

Auch mit Trusted Shops hat der bevh Sonderkonditionen vereinbart. Diese gelten für neue Mitglieder des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), die bis dato keine Trusted Shops-Kunden waren, innerhalb des ersten Vertragsjahres.

Für Mitglieder des bevh, die bereits Trusted Shops Mitglieder sind, gelten die Konditionen für solche zusätzlichen Leistungen, die im ersten Vertragsjahr als Mitglied des bevh abgeschlossen werden.

Wenn Sie mehr über die genauen Konditionen erfahren möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an info(at)bevh.org

Ginetex Textil-Pflegekennzeichnung

Die universelle Sprache der Textilpflege sprechen: die Pflege-Symbole für Textilien werden weltweit verstanden und schaffen Transparenz. Die Symbole sind allerdings markenrechtlich geschützt und dürfen nur bei Vorliegen eines Nutzungsrechts des Markeninhabers GINETEX verwendet werden.

Der bevh ist der GINETEX Germany angeschlossen. Das bedeutet, dass unsere Mitglieder die Pflegesymbole kostenlos weltweit nutzen dürfen.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund interessant, dass in einigen Ländern die Angabe der Pflegekennzeichnung Pflicht ist (wie Österreich, Bulgarien, Estland, Finnland) und beispielsweise in Frankreich ausdrücklich empfohlen wird (eine Umfrage von GINETEX  aus dem Jahr 2017 ergab für Deutschland zudem, dass den Verbrauchern die Pflegekennzeichnung wichtiger ist als die Marke).

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Eva Behling. Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Dana Seipelt.