Satzung des BEVH

Verbandszweck

Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen ideellen, rechtlichen, wirtschaftlichen, arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, national und international zu wahren und zu fördern. Er dient auch der Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Ziffer 2 UWG. Die Wahrnehmung der Interessen erfolgt nach außen durch u.a. sachverständige Mitwirkung bei der Gesetz- und sonstigen Normsetzung in Deutschland und in der Europäischen Union, durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit Dritten und anderen Verbänden. Dies wird ergänzt durch die internen Verbandsarbeiten wie ständige Information der Mitglieder, Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und Beratung der Mitglieder auf den verschiedensten Gebieten.